Die Erben haften für alle Verbindlichkeiten des Erblassers im Verhältnis des Wertes ihres jeweiligen Erbteils. Vermächtnisnehmer haften dagegen nicht für die Verbindlichkeiten des Erblassers. Der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten bedingungslos und unbegrenzt, einschließlich mit seinem privaten Vermögen; dies gilt auch, wenn die Verbindlichkeiten größer als das Nachlassvermögen sind. Ein Erbe, der die Erbschaft unter…
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