Seit 17. August 2015 bestimmt die EU –Erbrechtsverordnung, welches Erbrecht anzuwenden ist.
- Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses
Betroffen sind alle EU -Mitgliedstaaten, ausgenommen nur Großbritannien, Irland und Dänemark. Die neue EU-Erbrechtsverordnung bringt für Erbfälle mit Auslandsberührung umfassende Neuerungen. Es kommt nicht mehr auf die Staatsbürgerschaft an, sondern auf den gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt des Todes. Durch die neue EU-Erbrechtsverordnung soll eine einheitliche Regelung und mehr Transparenz geschaffen werden. Erbvorgänge sollen leichter planbar werden und die Mobilität innerhalb der EU soll dadurch erleichtert werden.