Mit der Verordnung wird auch ein Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt.Damit können Erben, Bedachte, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter ihren Status nachweisen und ihre Rechte in anderen EU-Ländern ausüben. Ein europäisches Nachlasszeugnis wird automatisch in allen EU-Ländern anerkannt.