Italien – Lignano – Immobilienpreise
Immobilientransaktion Italien
Der Katasterwert wird zur Berechnung der bei bestimmten Immobilientransaktionen zu zahlenden Steuern verwendet, wie zum Beispiel für die
- Registrierungs-, Hypotheken- und Katastersteuern;
- Erbschaftssteuer;
- Schenkungssteuer.
Darüber hinaus ist der Katasterwert einer Immobilie auch die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grundsteuer (imposte municipale unica – IMU). Die Hebesätze, die zur Berechnung des Katasterwertes zur Bestimmung der Wohnungssteuer herangezogen werden, sind spezifisch für die Wohnungssteuer.
Immobilien Italien und der Katasterwert
Der Katasterwert ist nicht der Steuerwert einer Immobilie in Italien. Tatsächlich handelt es sich um eine Information, die zur Berechnung bestimmter Steuern im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Immobilien und im Allgemeinen mit Vorgängen im Zusammenhang mit der Übertragung des Eigentums an einer Immobilie (z. B. Erbschaft) verwendet wird.
Um Verwirrung zu vermeiden, sollte präzisiert werden, dass der Katasterwert nicht mit dem Verkehrswert einer Immobilie zu verwechseln ist, sondern zur Definition der Besteuerungsgrundlage der Immobilie dient. Er darf auch nicht mit der Katastermiete verwechselt werden (Einkünfte, die jeder Immobilie zugeschrieben werden, durch die es möglich ist, gemäß den von der Agenzia delle Entrate festgelegten Parametern ein unabhängiges Einkommen zu erzielen).
Wohnungsmarkt Italien – 2023
Die Immobilienpreise in Italien sind im Vergleich zum europäischen Trend auf dem Wohnungsmarkt immer noch sehr wettbewerbsfähig. Nach Angaben des EU-Statistikamtes Eurostat sind die Preise für zum Verkauf stehende Häuser in Italien seit 2010 um 12 % gesunken, im Gegensatz zum Rest der Europäischen Union, wo sie im Vergleich zum dritten Quartal 2021 im Durchschnitt um 39 % gestiegen sind.
Rentner in Italien ?
Als Rentner aus der EU benötigen Sie für die Einreise nach Italien nur ein gültiges Ausweisdokument, Personalausweis oder Reisepass genügen also. Eine Aufenthaltsgenehmigung entfällt, wenn Sie sich nur wenige Wochen, bis maximal drei Monate im Land aufhalten.
Wo lebt man in Italien am billigsten ?
In Apulien ist das Leben für italienische Verhältnisse sehr günstig. Wer in Italien günstig leben möchte und möglichst viel Sonne wünscht, für den ist Sizilien neben Apulien eine weitere interessante Alternative
Wie entwickeln sich die Immobilienpresie am Gardasee ?
Anfang 2023 lag der durchschnittliche Angebotspreis in Riva del Garda bei 3.500 Euro pro Quadratmeter.
Anfang 2023 lag der durchschnittliche Angebotspreis für Mietimmobilien in Riva del Garda bei 11,00 Euro pro Quadratmeter.
Anfang 2023 lag der durchschnittliche Angebotspreis in Torri del Benaco bei 5.500 Euro pro Quadratmeter.
Anfang 2023 lag der durchschnittliche Angebotspreis für Mietimmobilien in Torri del Benaco bei 14,00 Euro pro Quadratmeter.
Anfang 2023 lag der Angebotspreis für Grundstücke / Quadratmeterpreis in der Provinz Verona bei 5.500 Euro pro Quadratmeter.
Sind Immobilien in Italien teuer ?
Mailand (4.822 Euro/m2) bestätigte erneut seine Position als teuerste Stadt für den Immobilienkauf im Sommer 2022, gefolgt von Bozen (4.479 Euro/m2) und Venedig (4.394 Euro/m2). In 33 weiteren Städten lagen die Preise über dem Landesdurchschnitt, darunter Florenz (4.006 Euro/m2) und Bari (1.846 Euro/m2).
Erbrecht Italien – Zivilgesetzbuch – Eintrittsrecht – Artikel 467
- Zivilgesetzbuch Italien – Königliches Dekret vom 16. März 1942, Nr. 262
- Artikel 467 – Eintrittsrechte
Der Eintritt bewirkt, dass die Nachkommen in all jenen Fällen an die Stelle und in den Grad ihres Vorfahren treten, in denen dieser die Erbschaft oder das Vermächtnis nicht annehmen kann oder will. Bei der testamentarischen Erbfolge erfolgt der Eintritt, wenn der Erblasser für den Fall, dass der Eingesetzte die Erbschaft oder das Vermächtnis nicht annehmen kann oder will, nichts vorgesehen hat, immer vorausgesetzt, dass es sich nicht um das Vermächtnis eines Fruchtgenusses oder eines anderen Rechts persönlicher Art handelt.
Erbrecht Italien – Zivilgesetzbuch – Erwerb der Erbschaft – Artikel 459
- Zivilgesetzbuch Italien – Königliches Dekret vom 16. März 1942, Nr. 262
- Artikel 459 – Berufung zur Erbschaft
Vorbehaltlich dessen, was in den Artikeln 768/bis und folgende bestimmt wird, ist jede Vereinbarung, mit der jemand über die eigene Erbfolge verfügt, nichtig. Desgleichen ist jede Rechtshandlung nichtig, mit der jemand über Rechte verfügt, die ihm aus einer noch nicht eröffneten Erbfolge zustehen können, oder mit der er auf solche Rechte verzichtet.
Erbrecht in Italien
Das gemeinsame Ziel der Erbrechtsordnung ist es zu vermeiden, dass sich Rechte und Pflichten einer Person mit dem Tod in Nichts auflösen. Verfügungen von Todes wegen können nur in Form eines Testaments aufgesetzt werden. Gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge sind untersagt.
- Erbe, womit der Erblasser über die gesamten Vermögenswerte oder einen Teil davon verfügt, ohne die betreffenden Güter festzulegen;
- Vermächtnis, womit der Erblasser über ein oder mehrere genau festgelegte Güter verfügt.
EU Erbrecht – Haftung
Die Erben haften für alle Verbindlichkeiten des Erblassers im Verhältnis des Wertes ihres jeweiligen Erbteils. Vermächtnisnehmer haften dagegen nicht für die Verbindlichkeiten des Erblassers. Der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten bedingungslos und unbegrenzt, einschließlich mit seinem privaten Vermögen; dies gilt auch, wenn die Verbindlichkeiten größer als das Nachlassvermögen sind. Ein Erbe, der die Erbschaft unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung angenommen hat, haftet dagegen für die Verbindlichkeiten des Erblassers nur in Höhe des Nachlassvermögens. Wurde die Erbschaft unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung angenommen, wird zu diesem Zweck ein Protokoll erstellt, in dem alle das Vermögen bildenden Güter sowie alle Verbindlichkeiten aufgelistet und ihre jeweiligen Werte angegeben werden: Der Erbe muss durch einen Richter zur Verfügung über die Nachlassgüter ermächtigt werden. Diese Ermächtigung wird nur erteilt, wenn die Verfügungen die Interessen der Nachlassgläubiger wahren.
Quelle: https://e-justice.europa.eu/166/DE/succession?ITALY&init=true&member=1
EU Erbrecht – Nachlassverfahren
Jahr um Jahr steigt die Zahl der Bürger in der Europäischen Union, die in einen anderen Mitgliedstaat ziehen, um dort zu studieren, zu arbeiten oder eine Familie zu gründen. Aufgrund dessen sind jedes Jahr über eine halbe Million Familien von grenzüberschreitenden Erbfällen betroffen.
Bei grenzüberschreitenden Erbfällen können die Behörden mehrerer Länder rechtlich befugt sein, sich mit der Erbsache zu befassen (z. B. die Behörden des Landes, dessen Staatsangehörigkeit der Verstorbene besaß, sowie die Behörden des Landes, in dem er zuletzt lebte); außerdem kann das Recht mehrerer Länder anwendbar sein (z. B. das Recht aller Länder, in denen der Verstorbene Vermögen besaß). Betroffene Bürgerinnen und Bürger müssen daher unter Umständen in verschiedenen Ländern Nachlassverfahren eröffnen und das Recht mehrerer Länder beachten. Dies kann kostspielig sein und dazu führen, dass die Behörden einander widersprechende Entscheidungen fällen.
Um die Planung und Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle zu vereinfachen, hat die Europäische Union im Jahr 2012 entsprechende Rechtsvorschriften erlassen – die Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012).
Quelle: https://e-justice.europa.eu/166/DE/succession?ITALY&init=true&member=1
Erbrecht – EU – National und International
Ein wichtiger Schritt zur Erleichterung grenzübergreifender Erbfälle sind die neuen EU-Vorschriften, die es Betroffenen erleichtern, die rechtlichen Aspekte von Erbfällen mit Auslandsbezug zu handhaben. Die Verordnung findet keine Anwendung auf England, Dänemark und Irland.
Die EU-Vorschriften zu grenzübergreifenden Erbsachen
- ermöglichen die einheitliche Behandlung von Erbfällen durch nur ein Gericht nach dem Recht nur eines Landes
- eröffnen Erblassern die Wahl des für ihren Nachlass geltenden Rechts (d. h. das Recht des Landes der Herkunft oder des letzten Wohnsitzes)
- bilden die Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen über Erbsachen in anderen EU-Ländern
Bestimmte Aspekte von Erbsachen fallen weiterhin unter nationale Vorschriften, z. B.:
- Erbberechtigte und Aufteilung des Nachlasses zwischen Kindern und Ehepartner
- nationales Güter- und Familienrecht
- Besteuerung von Nachlassvermögen
Europäisches Erbrecht
Seit 17. August 2015 bestimmt die EU –Erbrechtsverordnung, welches Erbrecht anzuwenden ist.
- Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses
Betroffen sind alle EU -Mitgliedstaaten, ausgenommen nur Großbritannien, Irland und Dänemark. Die neue EU-Erbrechtsverordnung bringt für Erbfälle mit Auslandsberührung umfassende Neuerungen. Es kommt nicht mehr auf die Staatsbürgerschaft an, sondern auf den gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt des Todes. Durch die neue EU-Erbrechtsverordnung soll eine einheitliche Regelung und mehr Transparenz geschaffen werden. Erbvorgänge sollen leichter planbar werden und die Mobilität innerhalb der EU soll dadurch erleichtert werden.
Erbrecht in der EU – gewöhnlicher Aufenthalt
Wie bereits erwähnt, wird der gesamte Nachlass aufgrund der EU-Erbrechtsverordnung grundsätzlich in jenem EU-Staat abgehandelt, in dem die Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Kriterium für die internationale Zuständigkeit der Gerichte – wie auch für die anwendbare Rechtsordnung – ist also nicht mehr die Staatsbürgerschaft der verstorbenen Person, sondern vielmehr der gewöhnliche Aufenthalt dieser Person zum Zeitpunkt ihres Todes.
Die Hindernisse für den freien Verkehr von Personen, denen die Durchsetzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit einem Erbfall mit grenzüberschreitendem Bezug derzeit noch Schwierigkeiten
bereitet, sollten ausgeräumt werden, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu erleichtern. In einem europäischen Rechtsraum muss es den Bürgern möglich sein, ihren Nachlass
im Voraus zu regeln. Die Rechte der Erben und Vermächtnisnehmer sowie der anderen Personen, die dem Erblasser nahestehen, und der Nachlassgläubiger müssen effektiv gewahrt werden.
Erbrecht – EU – Nachlasszeugnis
Mit der Verordnung wird auch ein Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt.Damit können Erben, Bedachte, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter ihren Status nachweisen und ihre Rechte in anderen EU-Ländern ausüben. Ein europäisches Nachlasszeugnis wird automatisch in allen EU-Ländern anerkannt.
Erbrecht in Italien – Verfügung
Testamentarische Verfügungen müssen nicht registriert werden, unabhängig von der verwendeten Form. Bei Vorliegen eines öffentlichen Testaments, d. h. eines durch eine notarielle Urkunde errichteten Testaments, schreibt der Notar nach dem Tod des Erblassers das Testament aus dem Register der Verfügungen des letzten Willens in das Register der Rechtsgeschäfte unter Lebenden um und erstellt ein Protokoll über die Umschreibung. Bei Vorliegen eines eigenhändigen Testaments, d. h. eines privat errichteten Testaments, ist dieses nach dem Tod des Erblassers einem Notar vorzulegen, damit der Notar das Testament durch ein Veröffentlichungsprotokoll, das registriert wird, rechtswirksam macht.
Erbrecht Italien – Zivilgesetzbuch – Berufung zur Erbschaft – Artikel 457
- Zivilgesetzbuch Italien – Königliches Dekret vom 16. März 1942, Nr. 262
- Artikel 457 – Berufung zur Erbschaft
Die Berufung zur Erbschaft erfolgt durch Gesetz oder durch Testament. Zur gesetzlichen Erbfolge kommt es nur dann, wenn eine testamentarische Erbfolge, ganz oder teilweise, nicht stattfindet. Testamentarische Verfügungen können die vom Gesetz den Pflichtteilsberechtigten vorbehaltenen Rechte nicht beeinträchtigen.