Zivilgesetzbuch Italien – Königliches Dekret vom 16. März 1942, Nr. 262 Artikel 467 – Eintrittsrechte Der Eintritt bewirkt, dass die Nachkommen in all jenen Fällen an die Stelle und in den Grad ihres Vorfahren treten, in denen dieser die Erbschaft oder das Vermächtnis nicht annehmen kann oder will. Bei der testamentarischen Erbfolge erfolgt der Eintritt,…
Weiterlesen